Stay fit at WORK!
Nicht nur ein Motto sondern unsere Firmenphilosophie
Dieser Leitspruch steht über unserer alltäglichen Arbeit, denn die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Oft wird uns das erst bewusst, wenn diese durch Krankheit oder Unfälle in Mitleidenschaft gezogen wird und unter Umständen daraus ein längerer Arbeitsausfall mit allen gesundheitlichen als auch finanziellen Konsequenzen resultiert.
Schlüsselrolle - Prävention
Erfolgsfaktor im Arbeitsalltag
Regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgen lassen uns individuelle Risikofaktoren erkennen. Dadurch ist eine gezielte Beratung zur Arbeitstätigkeit möglich. Im Optimalfall sind arbeitsbedingte Erkrankungen sowie gesundheitsgefährdende Einflüsse vermeidbar.
Durch Begehungen der Arbeitsplätze können wir mithilfe eines Perspektivwechsels Erkenntnisse hinsichtlich ergonomischer Bedingungen und potenzieller Fehlbelastungen gewinnen. Auf dieser Basis lassen sich gezielte Optimierungen der Arbeitsplatzgestaltung sowie arbeitsorganisatorische Maßnahmen ableiten.
Unser Team
Thomas Weisbach
Geschäftsführer
| Berufsbezeichnung: | Geschäftsführer |
| Qualifizierungen: | Fachkraft für Arbeitssicherheit Brandschutzbeauftragter staatl. gepr. Betriebswirt |
Thomas Weisbach ist bei AMDia die zentrale Anlaufstelle – quasi das Multitalent im Team.
Als Geschäftsführer hat er den Überblick über alles, doch auch als staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter bringt er jede Menge Know-how mit. Wer bei AMDia eine Frage hat oder Unterstützung braucht, ist bei ihm an der richtigen Adresse. So sorgt er dafür, dass im Unternehmen alles sicher, reibungslos und zukunftsorientiert läuft.
Dein Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Brandschutz
Häufig gestellte Fragen
FAQs
Die Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus §3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dazu gehört der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen, deren Wirksamkeit überprüft werden muss. Die Identifikation potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz erfolgt im Vorfeld. Die Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) ist dabei eine wesentliche Grundlage des Arbeitsschutzes.
Die Betreuungsform hängt von der Unternehmensgröße ab. Inhalt und Umfang der arbeitsmedizinischen und arbeitssicherheitstechnischen Betreuung sind im ASIG § 3 und 6 sowie in der DGUV Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beschrieben und geregelt.
Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, die Grund- und Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2 in Anspruch zu nehmen.
Für Unternehmen mit bis zu 50 bzw. gibt es weitere Betreuungsmöglichkeiten.
Für Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten ist gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 § 2 Absatz 2 eine arbeitsmedizinische Betreuung vorgesehen. Im Rahmen der sogenannten "Regelbetreuung" bestehen keine festen Einsatzzeiten. Der Betriebsarzt beziehungsweise die Betriebsärztin sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) übernehmen beratende Aufgaben und werden bei Bedarf, anlassbezogen hinzugezogen.
Unternehmen mit 20 bis 50 Beschäftigten können zwischen der Regelbetreuung und dem Unternehmermodell wählen.
Unternehmermodell: Der Unternehmer selbst übernimmt die Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er lässt sich nachweislich durch die Berufsgenossenschaft schulen und erhält von ihr die Freigabe zu dieser Betreuungsform. Genauere Informationen hierzu bekommen Sie über Ihre Berufsgenossenschaft.
Regelbetreuung: Umfasst Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.
Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, die Grund- und Betriebsspezifische Betreuung nach DGUV V2 in Anspruch zu nehmen.
Als Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird die Grundbetreuung durch die DGUV Vorschrift 2 geregelt. Dazu gehören unter anderem: Beratung des Unternehmers zu arbeitsmedizinischen Fragestellungen, Betriebsbegehungen, Unterstützung und Beratung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb, Mitwirkung im Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) sowie die Analyse von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten.
Außerdem erhalten Sie Zugang zu unserem Präventionsprogramm: „Stay FIT at WORK!“