Arbeitsmedizin - Ihr Erfolgsfaktor
In Zeiten des demografischen Wandels
Arbeitsmedizin gewinnt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend an Bedeutung. Eine älter werdende Belegschaft, längere Lebensarbeitszeiten und vielfältigere gesundheitliche Anforderungen machen es notwendig, Arbeit gesund, sicher und leistungsfördernd zu gestalten.
Arbeitsmedizin ist dabei vielschichtig: Sie verbindet Prävention, Beratung und Gesundheitsförderung. Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner erkennen arbeitsbedingte Belastungen frühzeitig, beraten zu ergonomischen, psychischen und organisatorischen Faktoren und begleiten Beschäftigte über alle Lebens- und Berufsphasen hinweg.
Wir stehen für den ganzheitlichen Ansatz moderner Prävention im beruflichen Umfeld.
Unsere Leistungen
Gesundheit am Arbeitsplatz erhalten - fördern - schützen
Arbeitsmedizinische Vorsorgen
Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind gesetzlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit sowie der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen. Von uns erhalten Sie kompetente Unterstützung, um im “Vorsorgedschungel” den Durchblick zu behalten.
Begehungen
Begehungen helfen, Gefährdungen und individuelle Belastungen direkt vor Ort zu erkennen. Sie unterstützen die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Sicherheit. Arbeitsabläufe können nachhaltig gestärkt werden.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt systematisch Risiken am Arbeitsplatz und ist gesetzlich im Arbeitsschutzgesetz (§5 ArbSchG) verankert. Sie bildet die Grundlage für wirksame Schutzmaßnahmen, stärkt Prävention und sorgt dafür, dass Arbeit sicher gestaltet wird.
LKW Führerschein
Ihr LKW-Führerschein läuft bald ab? In unserer Praxis führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Augen- und körperliche Untersuchung fachgerecht, effizient und nach aktuellen Standards durch – für Sicherheit, Qualität und eine vertrauensvolle Begleitung auf Ihrem beruflichen Weg.
Ergonomie – Beratung am Arbeitsplatz
Ergonomie ist ein zentraler Faktor für Gesundheit und Leistungsfähigkeit im beruflichen Alltag. Ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze beugen Beschwerden vor, reduzieren langfristig Fehlzeiten und fördern konzentriertes, gesundes Arbeiten. Migräne, Verspannungen, Schmerzen der Muskulatur? Häufig sind solche Beschwerden mit optimierter Ergonomie nachhaltig zu verbessern.
Schulungen, Vorträge und Co.
Unsere Schulungen und Vorträge decken ein breites Spektrum an Gesundheitsthemen ab – praxisnah, fundiert und zielgruppengerecht. Auf Anfrage organisieren wir diese unkompliziert und flexibel, abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens, und fördern so nachhaltig Gesundheitskompetenz und Prävention.
BEM – betriebliche Wiedereingliederung
Die betriebliche Wiedereingliederung (BEM) ist gesetzlich in § 167 Abs. 2 SGB IX verankert. Die betriebsärztliche Beratung verleiht BEM-Gesprächen besondere fachliche Qualität. Sie ermöglicht eine objektive medizinische Einschätzung, um die Arbeitsfähigkeit nachhaltig zu sichern und erneuten Erkrankungen vorzubeugen.
Feuerwehr - Atemschutz (ehem. G26.3)
Die (ehem.) G26.3 ist wieder fällig? In unserer Praxis führen wir die Untersuchung fachgerecht, effizient und nach aktuellen arbeitsmedizinischen Vorgaben durch – für Sicherheit, Einsatzfähigkeit und eine verlässliche medizinische Beurteilung. Einfach Kontakt zu uns aufnehmen: telefonisch oder per Mail.
Häufig gestellte Fragen
FAQs
Wie alle anderen Ärzte ist auch der Betriebsarzt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht ist in § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt und dient dem Schutz der Privatsphäre sowie des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Beschäftigtem.
Die ärztliche Schweigepflicht darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Beschäftigten aufgehoben werden.
Die Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus §3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dazu gehört der Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch geeignete Maßnahmen, deren Wirksamkeit überprüft werden muss. Die Identifikation potenzieller Gefahren am Arbeitsplatz erfolgt im Vorfeld. Die Gefährdungsbeurteilung (§5 ArbSchG) ist dabei eine wesentliche Grundlage des Arbeitsschutzes.
info(at)am-dia.com Melden Sie sich und lassen sich beraten.
Als Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes und wird die Grundbetreuung durch die DGUV Vorschrift 2 geregelt. Dazu gehören unter anderem: Beratung des Unternehmers zu arbeitsmedizinischen Fragestellungen, Betriebsbegehungen, Unterstützung und Beratung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb, Mitwirkung im Arbeitssicherheitsausschuss (ASA) sowie die Analyse von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten.
Außerdem erhalten Sie Zugang zu unserem Präventionsprogramm: „Stay FIT at WORK!“
Die betriebsspezifische Betreuung ist individuell auf die Gegebenheiten und Bedarfe des jeweiligen Unternehmens zu geschnitten.
Dazu zählen beispielsweise folgende inhaltliche Punkte:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgen
- Mitwirkung an Unterweisungen und Schulungen
- Mitwirkung bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze
- Beratung zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Da sich Unternehmen ständig im Wandel befinden, sich weiterentwickeln und verändern, passt sich auch die arbeitsmedizinische Betreuung individuell und zielorientiert an.
Die Arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung gesetzlich (ArbMedVV) verankert. Ziel ist es arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und optimalerweise zu verhindern (§1 ArbMedVV).
Anhang 2 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) legt fest, ob die arbeitsmedizinische Vorsorge in Abhängigkeit von den auszuübenden Tätigkeiten als Pflicht- oder Angebotsvorsorge einzustufen ist. Daher ist eine sorgfältige Analyse der jeweiligen Tätigkeiten erforderlich, um eine korrekte Zuordnung zur Pflicht- beziehungsweise Angebotsvorsorge zu gewährleisten.
Pflicht- und Angebotsvorsorgen müssen vom Arbeitgeber in regelmäßigen zeitlichen Abständen dem Beschäftigten angeboten werden.
Im Unterschied dazu kann die Angebotsvorsorge vom Beschäftigten abgelehnt werden. Die Pflichtvorsorge hingegen ist verpflichtend und darf nicht verweigert werden. Sie stellt eine notwendige Voraussetzung für die fortgesetzte Ausübung der Tätigkeit dar.
Im Anhang 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV Anhang 2) regelt detailliert, welche Tätigkeiten unter die Pflicht- und Angebotsvorsorge fallen.
Telefonisch unter 0371 8000 7490 per Email an info(at)am-dia.com
Dr. med. Franziska Groß
Ärztin in Weiterbildung
| Berufsbezeichnung: | Ärztin in Weiterbildung |
| Qualifizierungen: | konservative Schmerzbehandlung Ernährungsberatung Psychosomatische Grundversorgung Marketing- und Präventionsteam |
Mit ihrer Kombination aus medizinischer Ausbildung und therapeutischer Zusatzausbildung bringt Franziska Groß frischen Wind ins Team. Als angehende Fachärztin für Arbeitsmedizin ist sie mit den Herausforderungen moderner Arbeitswelten bestens vertraut.
Im Fokus steht die ganzheitliche Betrachtung des Menschen im Kontext der Arbeitswelten. Ihre Leidenschaft gilt der Prävention in ihrem gesamten Spektrum und Vielschichtigkeit. Bewegung - Ernährung - psychische Gesundheit bilden hierbei wichtige Grundpfeiler für den langfristigen Erhalt der individuellen Gesundheit und Leistungsfähigkeit.
Im Marketing- und Präventionsteam setzt sie Impulse für innovative Gesundheitskonzepte und informiert Unternehmen wie Beschäftigte über Möglichkeiten zur Förderung von Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz.
Dein Ansprechpartner für Schmerztherapie und Ernährung