Ist ein Mitarbeiter sechs Wochen oder länger arbeitsunfähig, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betroffenen ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Ziel des BEM ist es, Wege zu finden, die dem erkrankten Mitarbeiter die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern. Sind dafür spezielle Hilfsmittel erforderlich, besteht eine Möglichkeit der Förderung über den Rentenversicherungsträger. Hierbei stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und helfen Ihnen, eine optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden.